Unser Credo: "Alles ist auf den Kunden abgestimmt."
Wir erstellen ein für dich maßgeschneidertes Angebot, damit du nur jene Leistungen bezahlst, die für dich relevant sind.
Individuelles Angebot - ab 340€
Leistungspakete
Grundausstattung
Unbegrenzte digitale Bildaufnahmen
Alle Fotos digital zum Download
Anlieferung, Auf- und Abbau, Abholung
Veranstaltungsdauer
Flexible Buchungsoptionen: Stundenweise oder tageweise
Sofortausdruck
Sofortiger Fotodruck in verschiedenen Formaten (10x15, 5x15)
Livesharing
QR-Code zum Downloaden der Fotos
Versand der Fotos per E-Mail
Effekte
Verschiedene Fotoeffekte (s/w, lebendig, etc.)
GIFs, Boomerangs und Videos
Videogästebuch
Persönliche Videobotschaften von Gästen
Fotolayout
Auswahl an Designvorlagen
Individuelles Design nach Wunsch
Accessoires
Digitale und physische Accessoires
Virtueller Berater
Videovorlagen zur Anleitung
Individuelle Videoanleitungen
Ruhebildschirm
Auswahl an Videovorlagen
Individuelles Bild oder Video
Unterschrift
Möglichkeit zur digitalen Unterschrift
Teilnehmerbefragung
Inklusive Aufbereitung der Ergebnisse
AGB's
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.
Mietgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung des mobilen ZauPatrick Eventspiegels und Zubehör gegen Entgelt.
Zustandekommen des Vertrages
Der Mietvertrag kommt durch Zugang einer Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande. Für Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter.
Preise
Alle Preise sind Endpreise und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Preise enthalten die Miete des Geräts und die Anlieferung und Abholung sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket.
Mietdauer und Rückgabe
Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung des Eventspiegels beim Mieter. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung des Eventspiegels zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.
Zahlung
Mit Abschluss der Buchung erhält der Mieter eine Bestätigung per E-Mail. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden. Gelangt der Eventspiegel aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Widerrufsrecht und Stornierung
Der Mieter kann den Vertrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, wenn dieser online geschlossen wurde. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, E-Mail) erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 30 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor dem Mieter der schriftliche Vertrag vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: [email protected]
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt bzw. herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz zu leisten.
Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt:
Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.
Stornogebühren fallen gestaffelt wie folgt an:
- Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises
- Bis 4 Tage vor Veranstaltung: 75% des vereinbarten Mietpreises
- Weniger als 4 Tage vor Veranstaltung: 90% des vereinbarten Mietpreises
Dem Mieter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Vermieter kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.
Haftung
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Die Haftung ist beschränkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotografien, wird nicht übernommen.
Der Mieter trägt die Verantwortung für den Eventspiegel und überlassenes Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Wird der Eventspiegel, Bestandteile hiervon oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.
Gebrauch des Eventspiegels
Der Eventspiegel darf nur in geschlossenen und wettergeschützten Räumlichkeiten verwendet werden. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, den Eventspiegel selber weiter zu vermieten und/oder diesen kommerziell zu verwenden. Sollte der Mieter den Eventspiegel widerrechtlich verwenden, so verpflichtet sich der Mieter zu einer Zusatzzahlung in Höhe von EUR 1.000,–.
Der Eventspiegel, das Hintergrundsystem sowie die Accessoires sind pfleglich und in angemessenem Umgang zu behandeln. Für jegliche Beschädigung kommt der Mieter ausnahmslos auf. Die Kosten für Beschädigung/Diebstahl der Accessoires/Hintergrundsystem werden wie folgt berechnet:
- Beschädigtes Hintergrundsystem: EUR 350,–
- Beschädigter Eventspiegel/Drucker etc.: Die effektiv anfallenden Kosten zuzüglich einer Pauschale von EUR 200,–
Kindern und Jugendlichen ist die Verwendung des Eventspiegels ausdrücklich untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
Bereitstellung des Bildmaterials
Das Bildmaterial wird dem Mieter per Cloud binnen weniger Tage nach dem Event zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat die Möglichkeit diese Bilder herunterzuladen. Nach 3 Monaten werden diese beim Vermieter gelöscht.